Bauernbund Brandenburg begrüßt Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht

Wolf im Visier: Die Landesregierung muss nicht nur das Jagdgesetz, sondern auch die Wolfsverordnung ändernWolf im Visier: Die Landesregierung muss nicht nur das Jagdgesetz, sondern auch die Wolfsverordnung ändernDer Bauernbund Brandenburg hat die von der Landesregierung geplante Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht begrüßt, zugleich aber eine neue Wolfsverordnung angemahnt. „Die Möglichkeit der Jagd wird so lange wirkungslos bleiben wie der Wolf aufgrund Naturschutz unter ganzjährige Schonzeit fällt“, sagte Bauernbund-Vorstand Frank Michelchen. Deshalb müsse jetzt zügig die Wolfsverordnung überarbeitet werden, in der Ausnahmen geregelt sind, so der 59jährige Bio-Weidehalter aus Leibsch im Spreewald: „Wir wollen, dass das komplizierte Genehmigungsverfahren entfällt, das erst einsetzt, nachdem der Schaden entstanden ist. Der Jäger soll bereits schießen dürfen, wenn der Wolf sich unseren Viehweiden nähert. Der kommt nämlich nicht zum Kuscheln.“

In der Begründung zum Gesetzentwurf sei von etwa zehn Entnahmen pro Jahr die Rede, kritisiert der Bauernbund in seiner Stellungnahme. Diese völlig absurde Einschätzung sei angesichts von über 1.000 gerissenen Kälbern und Schafen und einem Populationszuwachs von mindestens 150 Wölfen im Jahr keinesfalls geeignet, zu einer Problemlösung beizutragen, gibt Michelchen zu bedenken: „So lange der Wolf unter Naturschutz steht, muss die Zahl der Entnahmen zwar unterhalb des Zuwachses bleiben, aber innerhalb dieser Größenordnung müssen wir auch handeln dürfen.“ Mit dem Wolf im Jagdrecht und weiteren vier Jahren, in denen faktisch keine Wölfe geschossen werden, bekomme die Politik irgendwann ein Glaubwürdigkeitsproblem.

Die Stellungnahme im Wortlaut