Der Bauernbund befürchtet, dass ertragsschwache Standorte der Landwirtschaft verloren gehenFür die neue EU-Förderperiode hat der Bauernbund Brandenburg eine Aufwertung der Ausgleichszulage vorgeschlagen, mit der bislang durch Kofinanzierung des Bundes und Landes in geringem Umfang die Bewirtschaftung von der Natur benachteiligter Gebiete unterstützt wird. „Aufgrund des seit drei Jahren andauernden Preisdrucks durch billiges Getreide aus der Ukraine und der massiven Kostensteigerungen bei Dünger und Diesel drohen immer mehr ertragsschwache Standorte in unserem Bundesland gänzlich aus der Erzeugung zu fallen, die Böden würden verunkrauten und verarmen“, befürchtet Bauernbund-Vizepräsident Jens Gerloff. Wenn die EU-Politik schon keine fairen Rahmenbedingungen für regionale Produktion zulässt, sollten Bund und Land zumindest dafür Sorge tragen, dass die Produktionsgrundlage nicht verloren geht, argumentiert der 62jährige Ackerbauer und Mutterkuhhalter aus Teetz in der Ostprignitz und bringt den Aufbau extensiver Grasnarben ins Spiel, die je nach Witterungsverlauf entweder als Feldfutter oder zur Bodenverbesserung genutzt werden könnten: „Damit würden wir Äcker, auf denen Getreide derzeit nicht konkurrenzfähig angebaut werden kann, zumindest in der Reserve halten – denn wenn es wieder einmal knapper wird oder sogar Hunger droht, sind kleine Erträge besser als gar keine.“
Voraussetzung für die Überlegungen des Bauernbundes ist der bereits beschlossene Wegfall der Verpflichtung, mit einer Grasnarbe bewachsenen Acker alle fünf Jahre umzubrechen, um zu verhindern, dass er rechtlich als Dauergrünland eingestuft wird. Um jedoch für schlechtere Ackerflächen eine dauerhafte standortgerechte Einsaat etwa mit Luzerne, Knaulgras oder Schafschwingel wirtschaftlich interessant zu machen, müssten weitere bürokratische Hürden fallen, so Gerloff: „Dazu gehört die gegenwärtige, auf Verunkrautung angelegte Stillegungsregelung genauso wie der damit verbundene Mindesttätigkeitsnachweis.“ Statt dessen kann Gerloff sich eine Regelung für extensive Grasnarben vorstellen, nach der die Betriebe lediglich zur Offenhaltung der Flächen verpflichtet sind und erst nach Ablauf des Antragsjahres melden müssen, ob sie diese zur Futtergewinnung oder zur Bodenverbesserung verwendet haben. Dies verbunden mit der Einbeziehung in eine finanziell deutlich besser ausgestattete Ausgleichszulage würde die Landwirtschaft auf ertragsschwachen Standorten stabilisieren und den Weg weisen in Richtung sinnvoller betrieblicher Entwicklung. Gerloff: „Natürlich brauchen wir wieder mehr Tierhaltung auf märkischem Sand, aber das geht nicht von heute auf morgen. Ich hab dies Jahr schonmal ein paar Färsen behalten, um meine Mutterkuhherde aufzustocken.“