Anlässlich der morgen stattfindenden Verhandlung zweier Klagen gegen den rheinischen Braunkohle-Tagebau Garzweiler II vor dem Bundesverfassungsgericht hat der Bauernbund Brandenburg seine Auffassung bekräftigt, dass die Enteignung und Vertreibung von Menschen zur Realisierung neuer Tagebaue nicht durch das Grundgesetz gedeckt ist. Bauernbund-Geschäftsführer Reinhard Jung: "Die aus dem Jahr 1934 stammende Regelung im Bergrecht setzt voraus, dass Braunkohle-Tagebaue der öffentlichen Daseinsvorsorge dienen.
