Wölfe, die ein Weidetier von besonderem materiellen oder ideellen Wert angreifen, dürfen als letzte Möglichkeit in Notwehr getötet werden. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das die Kanzlei Kubicki & Schöler für den Bauernbund Brandenburg angefertigt hat. "Wer zum Beispiel ein wertvolles Zuchttier verteidigt, geht nach unserer Rechtsauffassung straffrei aus", sagte Bauernbund-Geschäftsführer Reinhard Jung auf einer Pressekonferenz in Leibsch im Spreewald und kündigte an, dass der Bauernbund den ersten Landwirt oder Jäger, der deswegen angeklagt werden sollte, die Prozesskosten bezahlen wird. Die Verteidigung in diesem Fall würde der renommierte Strafrechtler Wolfgang Kubicki übernehmen, der in Leibsch für eine sorgfältige Abwägung plädierte: "Der Schutz für den Wolf hat einen sehr hohen Stellenwert und rechtfertigt keine Notwehr bei Tieren, die leicht zu ersetzen sind. Anderes gilt jedoch für Tiere von besonderem Wert."
